05.01.2007 · IWW-Abrufnummer 063787
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen: Erlass vom 29.08.2006 – S 2334 - 61 - V B 3
FinMin Nordrhein-Westfalen, koordinierter Ländererlass vom 29.8.2006, Az: S 2334 - 61 - V B 3
Parkraumnutzung durch den Arbeitnehmer: Die lohnsteuerliche Behandlung vom Ar-beitgeber zur Verfügung gestellter Stellplätze ist bereits mehrfach - mit dem Ergebnis der generellen Nichtbesteuerung - auf Bundesebene erörtert worden. Nach Abstim-mung mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder enthält das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.3.2006, 11 K 5680/06 (EFG 2006 S. 1516) keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte, die zu einer Wiederaufnahme der Erörterungen zwingen.