13.04.2016 · IWW-Abrufnummer 185093
Freistaat Thüringen: Mitteilung vom 23.12.2015 – Nr. 3/2015
Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015
Freistaat Thüringen
Thüringer Landesfinanzdirektion 23.12.2015
Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015
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3. Steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung (Setup-Gebühren) und die Aufladung von Wertguthabenkarten
Thüringer Landesfinanzdirektion 23.12.2015
Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015
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3. Steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung (Setup-Gebühren) und die Aufladung von Wertguthabenkarten
Im Ergebnis einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene führt die Übernahme der o. g. Gebühren durch den Arbeitgeber - wie die Übernahme des Serviceentgelts durch den Arbeitgeber bei Job-Tickets - zu keinem geldwerten Vorteil.
Ich bitte die geänderte Rechtsauffassung auf den Papierexemplaren der o. g. Verfügung zu vermerken. Die im AIS eingestellte Version wird entsprechend angepasst.
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