06.02.2024 · IWW-Abrufnummer 239542
Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 29.01.2024 – IV C 5 - S 2361/19/10008 :011
Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie Programmablaufplan für die Begrenzung der
von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)
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