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  • · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten: Neue Berechnungsformel beachten

    | Für Arbeitgeber von Beschäftigten, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben, gelten seit dem 1. Januar 2012 geänderte Rechenregeln bei der Beitragsberechnung. Diese wirken sich auch auf die Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen und Kurzarbeitergeld aus. |

    Neu: Kürzung bereits vor der Verhältnisrechnung

    Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus und überschreiten die Arbeitsentgelte zusammen die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG), müssen die Entgelte nach dem Verhältnis ihrer Höhe so gekürzt werden, dass sie zusammen die jeweilige BBG nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2012 müssen die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte bereits vor der Verhältnisrechnung auf die jeweilige BBG reduziert werden, und zwar nach folgender Formel:

     

    Monatliche BBG x (ggf. gekürztes) Einzelarbeitsentgelt

    (ggf. gekürztes) Gesamtentgelt