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  • · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    GKV-Monatsmeldung: Neue Angaben ab 2013

    | Die GKV-Monatsmeldung ist zum 1. Januar 2013 zu ändern. Zusätzliche Angaben für die Ermittlung des Gleitzonenentgelts, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze sowie bei Altersteilzeit sind erforderlich. |

    Neues Feld „Regelmäßiges Jahresentgelt“ zur Prüfung der Gleitzone

    Bei der GKV-Monatsmeldung wird von 2013 an ein zusätzliches Feld „regelmäßiges Jahresentgelt“ eingeführt. So können die Krankenkassen zweifelsfrei prüfen, ob bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigungen das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Damit vermieden werden Prüfungsschwierigkeiten, etwa ob Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) regelmäßig sind oder ob sich sich Entgelterhöhungen sowie schwankende Bezüge auswirken.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Angabe des regelmäßigen Jahresentgelts wird nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber in der GKV-Monatsmeldung das Kennzeichen Gleitzone mit dem Wert „1“ (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) angibt.