· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Nach Änderung im Versicherungsverhältnis:So verbeitragen Arbeitgeber Einmalzahlungen
| Viele Unternehmen leisten Einmalzahlungen z. B. in Form von Urlaubsgeld, Tantiemen oder Jubiläumsgeld. Die Tücken stecken im Detail, etwa wenn eine Einmalzahlung nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber gewährt wird. |
Regelfälle und Ausnahmen für die Verbeitragung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bewerten zunächst danach, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist. Ggf. ist eine Aufteilung der Einmalzahlung auf die Beschäftigungsabschnitte vorzunehmen (Spitzenorganisationen, Gemeinsames Besprechungsergebnis vom 18.11.2015, TOP 4, Abruf-Nr. 198638):
- Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für die Einmalzahlung ausschließlich im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, ist die Einmalzahlung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum (der versicherungspflichtigen Beschäftigung) des laufenden Kalenderjahrs zuzuordnen.
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