· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Witterungsbedingter Arbeitsausfall im Dachdeckerhandwerk: So geht das Ausfallgeld
| In Branchen, in denen die Arbeit im Freien verrichtet wird, kommt es schon mal vor, dass die Arbeit wegen Hagel, Hitze, Starkregen oder Sturm nicht ausgeübt werden kann. Betroffen ist auch das Dachdeckerhandwerk. Arbeitnehmer erhalten dort bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall ein Ausfallgeld. LGP erklärt, wie das Ausfallgeld der SOKA-DACH funktioniert. |
Die SOKA-DACH
Die Abkürzung SOKA-DACH steht für die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Dazu gehören die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK), die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (ZVK) und das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG (ZVW).
Diese Vereinigungen tragen die SOKA-DACH
Die LAK und die ZVK sind von den Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks geschaffene Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG). Das ZVW ist ein auf Initiative der Tarifvertragspartner gegründeter kleinerer Versicherungsverein im Sinne des § 210 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks sind der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. ‒ Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ‒ und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
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