· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Zeitfenster für die Sozialversicherungsfreiheit von pauschalierbaren Bezügen beachten
| Bezüge, die pauschal lohnversteuert werden können, sind nur sozialversicherungsfrei, wenn das Wahlrecht rechtzeitig ausgeübt wird. Offen war bisher, inwieweit eine nachträgliche Korrektur von Lohnabrechnungen noch zur Beitragsfreiheit führen kann, und wie die Korrektur - wenn noch möglich - erfolgen muss. Nun liegt das Ergebnis der Spitzenverbände in der Sozialversicherung vor. Lesen Sie nachfolgend, unter welchen Bedingungen eine nachträgliche Korrektur bei der Lohnsteuerpauschalierung zur Beitragsfreiheit führen kann. |
Wahlrechtsausübung im Lohnabrechnungszeitraum
Das Besprechungsergebnis der Arbeitsgruppe Beitragsüberwachung, welches im April 2016 veröffentlicht wurde, macht noch einmal deutlich (AGBEIUE der Deutschen Rentenversicherung vom 17./18.2.2016, Tagesordnungspunkt 13.1, Abruf-Nr. 185764): Einnahmen, Zuwendungen und Leistungen sind dem sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn
- der Arbeitgeber zwar eine steuerfreie oder pauschal versteuerte Behandlung hätte durchführen können,
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