01.12.2014 · Fachbeitrag · Arbeitslosengeld
Keine Kostenerstattung für Verdienstbescheinigung
| Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Insbesondere fordert die Agentur beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Bescheinigung über das Arbeitsentgelt an. Die Kosten dafür muss laut BSG der Arbeitgeber tragen. |
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