· Nachricht · Arbeitslosengeld
Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf 3 Arbeitsangebote
| Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage 3 Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat das BSG im Fall eines Kochs entschieden. Die Bundesagentur für Arbeit hatte eine 3-, eine 6- und eine 12-wöchige Sperrzeit festgesetzt. |
Das BSG geht bei mehreren Beschäftigungsangeboten in einem so engen zeitlichen Zusammenhang von einem einheitlich zu betrachtenden Lebenssachverhalt aus und lehnt daher eine Mehrfach-Sanktion ab (BSG, Urteil vom 03.05.2018, Az. B 11 AL 2/17 R, Abruf-Nr. 201025).
Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 109 | ID 45284941