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  • · Nachricht · Arbeitslosengeld

    Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf 3 Arbeitsangebote

    | Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage 3 Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat das BSG im Fall eines Kochs entschieden. Die Bundesagentur für Arbeit hatte eine 3-, eine 6- und eine 12-wöchige Sperrzeit festgesetzt. |

     

    Das BSG geht bei mehreren Beschäftigungsangeboten in einem so engen zeitlichen Zusammenhang von einem einheitlich zu betrachtenden Lebenssachverhalt aus und lehnt daher eine Mehrfach-Sanktion ab (BSG, Urteil vom 03.05.2018, Az. B 11 AL 2/17 R, Abruf-Nr. 201025).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 109 | ID 45284941