· Nachricht · Auslandstätigkeit
Neues zum Abzugsverbot für ausländische SV-Beiträge vom BMF
| Laut EuGH verstößt das Abzugsverbot von im Ausland gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU. Das BMF hat im Vorgriff auf eine Anpassung von § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG reagiert und die Voraussetzungen für den Abzug neu definiert (Einzelheiten in LGP 2/2018, Seite 32 ). Im Nachgang hat das BMF mit Schreiben vom 22.01.2018 eine Arbeitshilfe zur Beurteilung der Kriterien veröffentlicht und klargestellt, dass die Regelungen in allen noch offenen Fällen anzuwenden sind. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Im Ausland tätige Arbeitnehmer: Neue Regelungen zum Sonderausgabenabzug für SV-Beiträge“. LGP 2/2018, Seite 32 → Abruf-Nr. 45104210
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