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  • 31.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Steuerfreie Arbeitnehmeranteile sind zugleich beitragsfrei

    | Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers am Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und damit beitragsfrei. Und zwar unabhängig von der richtigen Behandlung in der Lohnabrechnung, so das SG Berlin. |