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  • 16.03.2022 · Nachricht · Betriebsprüfung

    Keine Unterlagen bei BP vorgelegt: Zwangsgeld droht

    | Legt ein Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden; dies gilt unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg gegen den Inhaber einer Spedition LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2021, Az. L 5 BA 2751/20, Abruf-Nr. 228011 ). |