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  • 25.04.2024 · Nachricht · Betriebsprüfung/Arbeitsentgelt

    BSG: Verspätete Pauschalversteuerung – keine Beitragsfreiheit

    | Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das BSG entgegen der Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen entschieden und der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben. |