· Nachricht · Elterngeld
Corona-Krise: Elterngeld soll vorübergehend angepasst werden
| Eltern in systemrelevanten Berufen werden während der Corona-Pandemie an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Um Eltern auch während der Corona-Pandemie unterstützen zu können, werden die Regelungen für das Elterngeld zeitlich befristet angepasst. |
Der vom Bundestag verabschiedete Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Abruf-Nr. 215621) sieht drei Regelungsbereiche vor:
- Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 01.03. und 31.12.2020 zu nehmen, können sie diese nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngelds.
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