· Fachbeitrag · Elterngeld
Gehaltsnachzahlung aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils
| Die Gehaltsnachzahlung aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils ist für die Höhe des Elterngelds zu berücksichtigen. Das hat das BSG für eine 2007 erfolgte Gehaltsnachzahlung entschieden und damit seine Rechtsprechung bestätigt (Urteil vom 18.8.2011, Az: B 10 EG 5/11 R; Abruf-Nr. 112892 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 165 | ID 28807610