· Nachricht · Elterngeld
Provisionen können Elterngeld erhöhen
| Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, erhöhen das Elterngeld, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden sie dagegen als sonstige Bezüge gezahlt, z. B. quartalsweise, erhöhen sie das Elterngeld nicht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 Az. B 10 EG 4/17 R, Abruf-Nr. 198641 und Az. B 10 EG 7/17 R, Abruf-Nr. 198374 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 20 | ID 45061685