· Nachricht · Elterngeld
Scheitern der Adoption ‒ Elterngeldanspruch im ersten Monat
| Entscheidet sich ein Adoptionspflegevater, mindestens zwei Monate in Elternzeit zu gehen, hat er einen Anspruch auf Elterngeld. Dieser Anspruch verfällt nicht deshalb, weil die Adoption scheitert und das Kind bereits nach drei Wochen wieder von den leiblichen Eltern aufgenommen wird. Dem Vater steht Elterngeld für einen Monat zu, weil ein einmal entstandener Anspruch noch für den gesamten Betreuungsmonat gilt (§ 4 Abs. 4 BEEG), so das BSG (Urteil vom 08.03.2017, Az. B 10 EG 7/16 R, Abruf-Nr. 200054 ) . |
Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 56 | ID 45181346