· Fachbeitrag · Elterngeld
Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld ist rechtens
| Die Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß, wonach nur solche Eltern Anspruch auf Elterngeld haben, deren Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren worden ist. |
Das BVerfG weist darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer Übergangsregelung Abstand nehmen durfte, weil diese zu Verwaltungsmehraufwand geführt hätte (Beschlüsse vom 20.4.2011, Az: 1 BvR 1811/08 und 1 BvR 1897/08; Abruf-Nr. 111583).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 96 | ID 27067690