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  • · Fachbeitrag · Elterngeld

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit außer Ansatz

    | Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG fließen nicht in die Bemessung des Elterngelds ein. Das hat das BSG klargestellt (BSG, Urteile vom 5.4.2012, Az. B 10 EG 3/11 R und B 10 EG 17/11 R; Abruf-Nrn. 121110 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Die aktuellen Urteile betreffen den Zeitraum vor 2011. Danach wurde das Gesetz geändert. Seither ist eindeutig klargestellt, dass nur das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage gilt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 75 | ID 32959350