· Fachbeitrag · Elterngeld
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit außer Ansatz
| Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG fließen nicht in die Bemessung des Elterngelds ein. Das hat das BSG klargestellt (BSG, Urteile vom 5.4.2012, Az. B 10 EG 3/11 R und B 10 EG 17/11 R; Abruf-Nrn. 121110 ). |
PRAXISHINWEIS | Die aktuellen Urteile betreffen den Zeitraum vor 2011. Danach wurde das Gesetz geändert. Seither ist eindeutig klargestellt, dass nur das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage gilt. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 75 | ID 32959350