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  • 17.01.2023 · Nachricht · Energiepreispauschale

    Streit um Energiepreispauschale – Finanzgerichte sind zuständig

    | Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht und nicht vor dem Arbeitsgericht tun. So sieht es jedenfalls das ArbG Lübeck und hat die Sache an das FG Schleswig-Holstein verwiesen. |