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  • · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Aufwendungen für die bAV und Erstattungsfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

    | Wann sind Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig? Diese Frage stellt sich in der betrieblichen Praxis immer wieder. Der GKV-Spitzenverband hat die Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit genannt und die Frage für bAV-Einmalzahlungen beantwortet. |

    Erstattungsfähige Aufwendungen nach dem AAG

    Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem AAG gehören

    • das bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortgezahlte Arbeitsentgelt (U1-Verfahren),