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  • 16.12.2014 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Entgeltfortzahlung bei Zusammentreffen von Krankheit und Reha

    | Arbeitgeber müssen insgesamt länger als sechs Wochen das Entgelt fortzahlen, wenn der Zeitraum wegen Zusammentreffens einer Erkrankung und einer Kur überschritten wird, sofern die beiden Maßnahmen nicht auf derselben Erkrankung beruhen. Das hat das BAG klargestellt. |