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  • 26.07.2021 · Nachricht · Entgeltfortzahlung

    Kein Verdienstausfall – keine Entschädigung nach § 56 IfSG

    | § 56 IfSG ist subsidiär. Das hat zur Folge, dass weder ein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG noch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers besteht, wenn der Arbeitnehmer einen Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB gegen den Arbeitgeber hat. So sieht es das OVG Lüneburg. |