29.04.2015 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
Keine Entgeltfortzahlung während Erholungskur
| Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge nicht arbeiten können. Voraussetzung ist, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt und sie medizinisch notwendig ist. Eine Erholungskur erfüllt laut LAG Niedersachsen dies nicht. |
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