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  • 08.07.2020 · Nachricht · Entgeltfortzahlung

    Krankengeld: Versäumnis des Arztes geht zulasten der Kasse

    | Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er seiner Krankenkasse das Attest für die fortdauernde Krankschreibung erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte. Dies hat das SG München entschieden. |