· Fachbeitrag · Ferienjobs
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Ferienjobs bei Schülern
| In den Ferien werden Schüler oft zur Aushilfe für in Urlaub befindliche Mitarbeiter bzw. für einen zusätzlichen saisonalen Bedarf eingestellt. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Ersparnis bei den Sozialabgaben, die je nach Form der Beschäftigung unterschiedlich hoch ausfällt. |
Kurzfristige Beschäftigung von Schülern
Schüler können während eines Ferienjobs unbegrenzt verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Dauer der beabsichtigten Beschäftigung im Voraus längstens für eine Zeit von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahrs befristet ist.
WICHTIG | Für eine derartige kurzfristige Beschäftigung muss der Arbeitgeber auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abführen. Der Arbeitslohn für die kurzfristige Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug kann entweder individuell oder pauschal mit 25 Prozent vorgenommen werden. Die Steuer sowie die Umlagen U 1 und U2 sind an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verwaltungsstelle Cottbus abzuführen.
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