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  • 05.05.2014 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Beiträge zur Pflegeversicherung bei Minijobs

    | Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, insbesondere Selbstständige, müssen – so entschied das LSG Rheinland-Pfalz – für eine geringfügige Nebentätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. |