08.04.2020 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Keine Beschäftigung und kein Verdienst – Null-Beitragsnachweis
| Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie ihre Minijobber nicht beschäftigen können und daher unbezahlt freistellen, erstellen einen Null-Beitragsnachweis und übermitteln diesen an die Minijob-Zentrale. Mit diesem Null-Beitragsnachweis vermeiden sie, dass die Minijob-Zentrale den für die Beitragsberechnung maßgebenden Verdienst schätzt und Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen auf dieser Grundlage festsetzt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig