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  • 08.04.2020 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Keine Beschäftigung und kein Verdienst – Null-Beitragsnachweis

    | Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie ihre Minijobber nicht beschäftigen können und daher unbezahlt freistellen, erstellen einen Null-Beitragsnachweis und übermitteln diesen an die Minijob-Zentrale. Mit diesem Null-Beitragsnachweis vermeiden sie, dass die Minijob-Zentrale den für die Beitragsberechnung maßgebenden Verdienst schätzt und Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen auf dieser Grundlage festsetzt. |