· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Minijob-Rente nach Anhebung des Mindestlohns - das müssen Sie als Arbeitgeber beachten
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Übersteigt bei geringfügig Beschäftigten das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob und damit die Sozialversicherungsfreiheit. Die Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2017 hat zur Folge, dass Minijobber die 450 Euro bereits mit weniger Arbeitszeit erreichen. Um den Minijob zu retten, müsste die Arbeitszeit reduziert werden. Als Alternative bietet sich eine Minijob-Rente an. LGP erläutert, warum diese attraktiv und worauf in der Praxis zu achten ist. |
Entgeltumwandlung für Minijobber
Entgeltumwandlung ist auch bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern möglich. Den Rechtsanspruch haben geringfügig Beschäftigte allerdings nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind; also
- (Alt-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn vor 2013, die den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt haben, oder
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