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  • 04.07.2017 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Minijobberin im Unternehmen und im Privathaushalt

    | In ihrer „Nachgefragt-Reihe“ hat die Minijob-Zentrale jüngst die Frage beantwortet, ob derselbe Arbeitgeber einen Minijobber gleichzeitig in seiner Firma und seinem privaten Haushalt beschäftigen kann. Es ist zwar möglich, aber dann fallen einheitlich die höheren gewerblichen Abgaben an. |