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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Übergangsregelungen für Mini- und Midijobs - Handlungsbedarf vor dem 1. Januar 2015

    | Der Wegfall der Bestandsschutz- und Übergangsregelungen zum 1. Januar 2015 betrifft Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Monatslohn zwischen 400,01 und 850,00 Euro. Haben diese bereits Ende 2012 bestanden, müssen Arbeitgeber noch 2014 handeln. | 

    Monatslohn bis 450 Euro

    Zum 1. Januar 2013 hatte der Gesetzgeber die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte auf monatlich 450 Euro angehoben. Damit verschoben sich auch die Verdienstgrenzen für versicherungspflichtige Beschäftigungen in der Gleitzone. Nach einer Übergangsregelung blieben Arbeitnehmer, die bereits zum 31. Dezember 2012 zwischen 400,01 und 450 Euro verdient hatten, weiterhin in allen vier Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, nach Maßgabe der bisherigen Gleitzonenregelung.

     

    Wegfall der Versicherungspflicht zum 1. Januar 2015

    Diese Bestandsschutzregelung endet zum 31. Dezember 2014. Soweit das Beschäftigungsverhältnis unverändert mit einem Monatsverdienst zwischen 400,01 und 450,00 Euro fortbesteht, ändert sich der sozialversicherungsrechtliche Status. Ab dem 1. Januar 2015 wird aus der Beschäftigung in der Gleitzone eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob).