02.12.2013 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Weiterhin keine GKV-Monatsmeldungen für Minijobber
| Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, wären eigentlich beide Arbeitgeber zur Abgabe von GKV-Monatsmeldungen verpflichtet. Um Arbeitgeber nicht unnötig zu belasten, wurde die Ausnahmeregelung verlängert. |
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