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  • 02.12.2013 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Weiterhin keine GKV-Monatsmeldungen für Minijobber

    | Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, wären eigentlich beide Arbeitgeber zur Abgabe von GKV-Monatsmeldungen verpflichtet. Um Arbeitgeber nicht unnötig zu belasten, wurde die Ausnahmeregelung verlängert. |