· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Corona-Krise: Kurzfristiges Maßnahmen-Paket für Arbeitgeber und -nehmer
| Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. LGP stellt die Eckpunkte vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. |
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Systemrelevante Branchen |
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Verbesserungen bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen |
Um Problemen bei der Saisonarbeit insbesondere im Bereich der Landwirtschaft durch die Corona-Krise Rechnung zu tragen, werden rückwirkend zum 01.03.2020 die Zeitgrenzen bei der kurzfristigen Beschäftigung auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Arbeitstagen ausgeweitet (normal drei Monate oder 70 Tage). Die Ausweitung der Zeitgrenzen ist befristet bis zum 31.10.2020. |
Vorübergehende Anhebung der Hinzuverdienstgrenze und Verzicht auf „Hinzuverdienstdeckel“ |
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Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten |
Bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften werden ermöglicht, um sicherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden. In das Arbeitszeitgesetz wurde zu dem Zweck eine Verordnungsermächtigung aufgenommen. |
Entschädigungsregelung für Eltern |
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