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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Energiepreispauschale für Rentner und Änderung bei Midijobs

    | Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine Energiepreispauschale für Rentner und einer Ausweitung der Verdienstgrenzen bei den sog. Midijobs mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt. |

     

    Laut Gesetzentwurf (Drs. 20/3938, Abruf-Nr. 231873) soll die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

     

    Bestandteil des Gesetzentwurfs ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben.

    Quelle: ID 48684402

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