21.10.2020 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Seit 01.10.2020 gesetzliche Änderungen bei Kinderkrankengeld und Familienpflegezeit
| Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Abruf-Nr. 218430 ), das am 01.10.2020 in Kraft trat, entstehen beim Kinderkrankengeld und der Familienpflegezeit neue Ansprüche, die zeitlich befristet sind. |
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