07.03.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Betrieblicher Grillabend: Toilettengang ist versicherter Weg
| Stürzt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin auf einem Grillabend bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auf dem Weg zur Toilette und bricht sich das Bein, liegt ein Arbeitsunfall vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorgesetzte zum Unfallzeitpunkt den Grillabend noch nicht beendet hat, auch wenn keine Anwesenheitspflicht mehr besteht, so das SG Dortmund. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig