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  • 24.09.2024 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Kassiererin im Supermarkt infiziert sich mit Corona-Virus: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis

    | Ist eine gesetzlich unfallversicherte Kassiererin im Supermarkt wegen eines Long-Covid-Syndroms dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt, genießt sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur, wenn sie nachweist, dass sie sich an ihrer Arbeitsstelle im Supermarkt infiziert hat. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |