01.07.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Sturz beim Skifahren als Arbeitsunfall?
| Ein Sturz beim Skifahren auf einer mehrtägigen, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann ein Arbeitsunfall sein. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden und dabei Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewertet. |
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