· Nachricht · Insolvenzgeldumlage
Zahlungsverpflichtung von Arbeitgebern ohne Sitz im Inland
| Die Insolvenzgeldumlage müssen alle insolvenzfähigen Arbeitgeber zahlen, unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer sie beschäftigen. Auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen die Insolvenzgeldumlage für ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer entrichten. Dies haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung klargestellt. |
Weiterführender Hinweis
- Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 05.05.2022 → Abruf-Nr. 230578
Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 183 | ID 48518856