Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.06.2023 · Nachricht · Krankengeld

    Seit 2021 keine Meldeobliegenheit für Arbeitsunfähigkeit mehr?

    | Den Versicherten trifft seit 01.01.2021 für den Bezug von Krankengeld keine Meldeobliegenheit für seine Arbeitsunfähigkeit mehr, und zwar insoweit § 295 Abs. 1 S. 1 SGB V reicht. Das hat jedenfalls das LSG Nordrhein-Westfalen zugunsten eines freiwillig Krankenversicherten entschieden, der sich mit seiner Krankenkasse um das Ruhen des Krankengeldanspruchs stritt. |