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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Auch im Jahr 2013 findet kein Sozialausgleich statt

    | Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 auf 0 Euro festgelegt. Das ergibt sich aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12. November 2012. Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen. |

     

    Hintergrund | Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des 2012 eingeführten steuerfinanzierten Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 199 | ID 36657190