10.12.2020 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Einfacheres Kassenwahlrecht ab 01.01.2021 – das sind die Eckpunkte
| Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 das Krankenkassenwahlrecht geändert, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen weiter zu fördern. Die neue Rechtslage verkürzt die Bindungsfristen und bringt Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erfahren Sie, was sich zum Jahreswechsel 2020/2021 konkret ändert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig