· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Ermittlung der JAEG: Wann sind variable Entgeltbestandteile zu berücksichtigen?
| Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob einmaliger Lohn und variable Lohn- und Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen sind. Das LSG Baden-Württemberg hat sich aktuell mit variablen Entgeltbestandteilen in Form einer konzernerfolgsabhängigen Sonderzahlung befasst. LGP stellt Ihnen die Entscheidung und deren praktische Auswirkung vor. |
Die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung
Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem geschätzten regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der JAEG aufnehmen, sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Wird die JAEG im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses überschritten, endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende. Dies allerdings nur, wenn ‒ bei vorausschauender Betrachtung ‒ das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahrs an geltende JAEG übersteigt. Die Versicherungsfreiheit endet unmittelbar, sobald das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG nicht mehr übersteigt.
Die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts
Was die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts angeht, ist das vereinbarte monatliche Bruttoarbeitsentgelt mit zwölf zu multiplizieren. Mit dem Begriff „regelmäßig“ wird ein mit hinreichender Sicherheit zu erwartendes Arbeitsentgelt abgegrenzt. Einmaliger Lohn ist immer zu berücksichtigen, wenn dieser mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal im Jahr zufließt.
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