18.02.2022 · Nachricht · Krankenversicherung
Firmenrente wegen Flugdienstuntauglichkeit ist beitragspflichtig
| Die Firmenrente wegen Flugdienstuntauglichkeit unterliegt als Rente der betrieblichen Altersversorgung i. S. v. § 229 Abs 1 S. 1 Nr. 5 SGB V der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, so das BSG. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig