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Krankenkassenbeiträge: Finanzierung wieder zu gleichen Teilen
| Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 01.01.2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, wird damit rückgängig gemacht. Der Bundesrat hat das Versichertenentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 205728 ) am 23.11.2018 gebilligt. |
Quelle: ID 45622646