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Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2023 weiter möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten bis 31.03.2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30.11.2022 ausgelaufen. |
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 243 | ID 48751793