· Fachbeitrag · Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe: Beitragssatz von 5,2 Prozent auch 2015
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2015 weiterhin 5,2 Prozent. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes konnte ein erneuter Anstieg verhindert werden. Jedoch will die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten. |
Von der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse sind Arbeitgeber schneller betroffen, als ihnen lieb ist. Nicht nur Unternehmen, die den Absatz künstlerischer Leistungen typischerweise am Markt fördern, müssen die Zwangsabgabe zahlen. Betroffen ist vielmehr jeder, der zum Beispiel für Werbezwecke selbstständige Web- bzw. Grafik-Designer, Fotografen oder Texter beauftragt. Ab 2015 müssen alle mit strengeren Prüfroutinen rechnen:
- Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten werden turnusmäßig mindestens alle vier Jahre auf etwaige Melde- und Zahlungspflichten geprüft.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig