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  • · Fachbeitrag · Künstlersozialabgabe

    Künstlersozialabgabe steigt 2014 auf 5,2 Prozent

    | Die Künstlersozialabgabe steigt 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent. Mancher Unternehmer wird sich fragen: Was geht das mich an? Dazu muss er wissen: Er ist schneller „abgabepflichtiger Unternehmer“ als ihm lieb sein kann. Die Folge sind Nachzahlungen nach Sozialversicherungsprüfungen. |

     

    Die Zwangsabgabe wird zum Beispiel fällig, wenn selbstständige Web-Designer, Grafik-Designer, Werbefotografen oder Texter beauftragt werden. Damit bezahlt der Auftraggeber eine Art „Arbeitgeberanteil“ zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei gelten folgende Grundsätze:

    • Bei einem Auftrag an einen selbstständigen Künstler beträgt die Künstlersozialabgabe im Jahr 2013 pauschal 4,1 Prozent des gezahlten Honorars, ab 2014 werden 5,2 Prozent fällig.