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  • · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    Abgabe zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 bei 5,0 Prozent

    | Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. |

     

    Quelle: ID 50105943

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