· Nachricht · Künstlersozialversicherung
Abgabe zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 bei 5,0 Prozent
| Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. |
Quelle: ID 50105943